Seit dem 30.06.2022 sind Bürgertestungen nach §4 der Testverordnung nur noch mit Einschränkungen weiterhin möglich. Weitere Informationen unter folgenden Link.
Folgende Gruppen asymptomatischer Personen haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronaschnelltests:
- Personen, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft werden können (inkl. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
- Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfungen gegen SARS-CoV-2
- vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung bzw. Besucher/Bewohner einer Gesundheitseinrichtung
- Leistungsberechtigte, die i.R. eines persönlichen Budgets nach §29 des 9. SGB Personen beschäftigen sowie die Beschäftigten selbst
- Pflegepersonen im Sinne des §19 SGB XI (Pflege in der häuslichen Umgebung)
- Personen, die mit einer Covid-infizierten Person im Haushalt leben inkl. Freitestung
Um den Anspruch auf die kostenfreie Bürgertestung nachzuweisen, bringen Sie das beigefügte Formular ausgefüllt mit zur Testung:
Für alle anderen notwendigen Schnelltestungen bitte wir Sie, auf die vorhandenen öffentlichen Testzentren zurückzugreifen.
Digitales Impfzertifikat / Genesenenzertifikat
Ab sofort bieten wir Ihnen die Unterlagen für das digitale Impfzertifikat kostenfrei an.
Daneben erhalten Sie nach durchgemachter Coronavirusinfektion ein Genesenenzertifikat.