0 68 38 / 90 000        Sprechstundenzeiten: Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr • Mo + Do 16.00 – 18.30 Uhr

Seit dem 30.06.2022 sind Bürgertestungen nach §4 der Testverordnung nur noch  mit Einschränkungen weiterhin möglich. Weitere Informationen unter folgenden Link.

Folgende Gruppen asymptomatischer Personen haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronaschnelltests:

  • Personen, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft werden können (inkl. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfungen gegen SARS-CoV-2
  • vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung bzw. Besucher/Bewohner einer Gesundheitseinrichtung
  • Leistungsberechtigte, die i.R. eines persönlichen Budgets nach §29 des 9. SGB Personen beschäftigen sowie die Beschäftigten selbst
  • Pflegepersonen im Sinne des §19 SGB XI (Pflege in der häuslichen Umgebung)
  • Personen, die mit einer Covid-infizierten Person im Haushalt leben inkl. Freitestung

Um den Anspruch auf die kostenfreie Bürgertestung nachzuweisen, bringen Sie das beigefügte Formular ausgefüllt mit zur Testung: 

Formular Bürgertestung

 

Für alle anderen notwendigen Schnelltestungen bitte wir Sie, auf die vorhandenen öffentlichen Testzentren zurückzugreifen.

 

Digitales Impfzertifikat / Genesenenzertifikat

Ab sofort bieten wir Ihnen die Unterlagen für das digitale Impfzertifikat kostenfrei an. 

Daneben erhalten Sie nach durchgemachter Coronavirusinfektion ein Genesenenzertifikat.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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