Ab 01.01.2024 wird in ganz Deutschland das E-Rezept verpflichtend eingeführt.
Unsere Praxis ist darauf umfassend vorbereitet, auf individuellem Wunsch bieten wir Ihnen das e-Rezept gerne jetzt schon an.
Aus technischem Gründen ist vor Erstellung des 1. Rezepts die Vorlage der Krankenversichertenkarte (eGK Version G 2.1) in der Praxis zwingend notwendig.
Weitere Infos unter: https://www.das-e-rezept-fuer- deutschland.de/