Wir bieten in unserer Praxis folgende aktuelle Impfungen gegen das Coronavirus an:
- Ab dem 12. Lebensjahr mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer (an die Omikron-Variante angepasst)
- Ab dem 5. Lebensjahr mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder
Corona-Auffrischimpfung
Weiterhin wird allgemein für Menschen ab dem 60. Lebensjahr sowie für Menschen mit einer Immunschwäche eine 4. Coronaimpfung empfohlen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Bei besonders gefährdeten Menschen (Hochbetagten, Bewohnern von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immunschwäche) kann es sinnvoll sein, eine weitere (5.) Impfstoffdosis zu verabreichen.
Nach abgeschlossener Corona-Grundimmunisierung sowie durchgemachter Coronavirusinfektion bieten wir Ihnen weiterhin mit einem Mindestabstand von 3 Monaten die erste Auffrischimpfung mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer sowie Moderna an.
Kinderimpfung (5.-11. Lebensjahr)
Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die Zulassung für den Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer erteilt.
Bei Interesse an der Impfung für ihr Kind, melden Sie sich gerne bei uns in der Praxis.
Wir bitten Sie, sich die notwendigen Aufklärungsunterlagen unter diesem Link anzusehen und auszudrucken. Natürlich erhalten Sie die Unterlagen auch in der Praxis.
Zu ihrem Termin bringen Sie bitte den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen sowie das Aufklärungsmerkblatt der vorgesehenen Impfung mit.
Bürgertests
Seit dem 30.06.2022 sind Bürgertestungen nach §4 der Testverordnung nur noch mit Einschränkungen weiterhin möglich. Weitere Informationen unter folgenden Link.
Folgende Gruppen asymptomatischer Personen haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronaschnelltests:
- Personen, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft werden können (inkl. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
- Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfungen gegen SARS-CoV-2
- vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung bzw. Besucher/Bewohner einer Gesundheitseinrichtung
- Leistungsberechtigte, die i.R. eines persönlichen Budgets nach §29 des 9. SGB Personen beschäftigen sowie die Beschäftigten selbst
- Pflegepersonen im Sinne des §19 SGB XI (Pflege in der häuslichen Umgebung)
- Personen, die mit einer Covid-infizierten Person im Haushalt leben inkl. Freitestung
Um den Anspruch auf die kostenfreie Bürgertestung nachzuweisen, bringen Sie das beigefügte Formular ausgefüllt mit zur Testung:
Für alle anderen notwendigen Schnelltestungen bitte wir Sie, auf die vorhandenen öffentlichen Testzentren zurückzugreifen.
Digitales Impfzertifikat / Genesenenzertifikat
Ab sofort bieten wir Ihnen die Unterlagen für das digitale Impfzertifikat kostenfrei an.
Daneben erhalten Sie nach durchgemachter Coronavirusinfektion ein Genesenenzertifikat.